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AGB / Datenschutz

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – Ferienhaus „Erdbeere“ 

 

Vermieter: Simone Nakonzer & Dominik Hoolmans, Dietrich-Bonhoeffer Str. 21, 47574 Goch 

 

1. Vertragsschluss 

Die vorläufige Reservierung des Ferienhauses durch mündlichen oder schriftlichen Kontakt zwischen Gast und Vermieter bedarf einer schriftlichen Bestätigung, um für beide Seiten verbindlich zu sein. Der Mietvertrag wird mit unterzeichneter schriftlicher Buchungsbestätigung des Gastes und Zahlung der vereinbarten Anzahlung gemäß Mietvertrag rechtsgültig.

2. Anreise / Abreise 

Die Anreise muss am Anreisetag zwischen 14:00 und 19:00 Uhr erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. 

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

3. Sonderwünsche und Nebenabreden 

Diese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. 

4. Bezahlung 

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. 

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Energiekosten werden nicht erhoben. 

5. Rücktritt durch den Mieter

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. 

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: 

·       vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn eine Entschädigung in Höhe von 20% des   vereinbarten Reisepreises.

·       vom 120. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn in Höhe der Anzahlung.

·       Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung. 

6. Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Bei unvollständiger Zahlung des in Rechnung gestellten Mietzinses vor Reiseantritt, befindet sich der Mieter in Verzug und der Vermieter ist dazu berechtigt, von dem Vertrag, der zwischen Mieter und Vermieter zustande gekommen ist, zurückzutreten und dem Mieter 100% der Kosten zu berechnen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter, ohne Rückerstattung des Mietzinses, kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich schwerwiegend vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 

 

7. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. 
 

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. 

8. Schließanlage

Bei Anreise erhält der Mieter einen Schlüssel für die Schliessanlage des Ferienhauses. Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Ferienhaus anzufertigen. Beim Auszug hat der Mieter alle ihm übergebenen Schlüssel wieder abzugeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden. Systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und die dafür anfallenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

9. Internetnutzung / Telefon

Der Vermieter betreibt in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er stellt dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus den WLAN-Zugang zum Internet zur alleinigen Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Bei Internetnutzung verpflichtet sich der Mieter die gesetzlichen Regelungen zum Schutze des Urheberrechtes zu beachten. Er stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber frei.

Alle Telefonverbindungen sind kostenpflichtig. Zu diesem Zweck werden die Verbindungen erfasst und entsprechend in Rechnung gestellt. Dabei werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Kosten des laufenden Vertrags.

10. Hausordnung

·       das Rauchen ist im gesamten Ferienhaus, der Garage und dem Carport verboten

·       Haustiere sind im gesamten Objekt (Haus, Garage, Carport und Garten) verboten

11. Datenschutz 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 

12. Haftung 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
 

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

13. Schlussbestimmungen 

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. 

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen.

 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. 

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